Informationen für Patienten der Physiotherapie Elfi Prehal, Radstadt
PHYSIOTHERAPIE IN RADSTADT
ELFI PREHAL
Anrufen
0043 6452 6527

Wichtige Informationen für Patienten

Damit Ihre Physiotherapie in meiner Praxis in Radstadt für beide Seiten erfolgreich verläuft, bitte ich Sie, die folgenden Informationen zu beachten.
Bei Fragen stehe ich Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Ihre Elfi Prehal
Therapie nur nach Verordnung
Therapeutische Behandlung nach ärztlicher Verordnung
Für eine physiotherapeutische Behandlung ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Der Verordnungsschein muss
  • die Diagnose,
  • die Anzahl und
  • die Art der Therapieanwendungen
beinhalten.
Chefärztliche Bewilligung

Der Verordnungsschein muss chefärztlich bewilligt werden. Gerne übernehme ich für Sie diese Aufgabe.

Ich verrechne mit folgenden Kassen direkt:

  • Salzburger Gebietskrankenkasse SGKK
  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter BVA
  • Sozialversicherungsanstalt der Bauern
  • Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen


Bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft versicherte Patienten müssen ihre Rechnung zuerst selbst bezahlen und dann bei der Krankenkasse um Rückerstattung der Therapiekosten ansuchen. 

Krankentransporte
Bewilligte Krankentransporte zur Physiotherapie in Radstadt

Sind Sie auf Grund Ihres Gesundheitszustandes nicht in der Lage selber in meine Praxis zu kommen, ist nach ärztlicher Verordnung und chefärztlicher Bewilligung auch ein Rettungstransport möglich.

Sonstige Vorbereitungen zu den Therapiesitzungen:
Leintuch, Handtuch und bequeme Sportkleidung - Physio Prehal Radstadt

Bitte bringen Sie zur Behandlung

  • ein Leintuch
  • ein Handtuch und
  • bequeme Sportbekleidung

mit.

Terminabsagen oder Verschiebungen müssen mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt werden. Am Wochenende oder an Feiertagen hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.

Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden verrechnet und können beim Sozialversicherungsträger nicht geltend gemacht werden.
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